Mietvertragliche Regelungen / Vermietungsbedingungen (AGB)

Stand 01.05.2023

 

Vermieter der Ferienwohnung ist Bettina Gottlieb, Hardenkamp 14, 32699 Extertal-Bösingfeld. 

 

Gegenstand ist die Vermietung einer Ferienwohnung zu vorübergehenden Wohn-- und Übernachtungszwecken an Dritte. 

Die Vermietung erfolgt im Zuge der Vermögensverwaltung. 

 

Auf der Internetseite fewo-gottlieb.de macht die Vermieterin ein unverbindliches Angebot zur Anmietung der Ferienwohnung durch DritteDie Internetseite erfüllt die Rolle eines Prospekts.

 

Bei den Vermietungspreisen wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.

 

Zustandekommen des Mietvertrages:

Im Zuge einer positiv beantworteten Buchungsanfrage macht der Vermieter den Anfragenden ein verbindliches Angebot, welches die Anfragenden binnen einer Woche annehmen müssen, damit eine verbindliche Reservierung und ein beide Seiten bindender Vertrag zustande kommen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage im Voraus) verkürzt sich diese Frist auf einen Tag, längstens aber bis 12 Uhr am Vortag der geplanten Anreise. Bei Buchungen am selben Tag oder nach 12 Uhr am Vortag des Aufenthaltsbeginns ist das Angebot des Vermieters unmittelbar zu bestätigen, damit ein Vertrag zustande kommt.

Eine Annahme kann erfolgen durch eine dokumentierte Zusage (z.B. per E-Mail) oder aber durch die rechtzeitige Überweisung des Gesamtbetrages, mindestens aber durch Überweisung der vereinbarten Anzahlung von 20% des Gesamtpreises auf das benannte Konto des Vermieters.


Verpflichtungen aus dem Mietvertrag:

Mit Zustandekommen des Mietvertrages ist der Vermieter verpflichtet, die Ferienwohnung für den vereinbarten Zeitraum für den Mieter zur Nutzung zu Wohn- und Übernachtungszwecken bereitzuhalten und zu überlassen. 

Der Mieter verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung des vereinbarten Entgeltes (gemäß Angebot) und zur sachgerechten Nutzung des Mietobjekts. Nutzt der Mieter die von ihm angemietete Ferienwohnung im vereinbarten Zeitraum nicht, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts.

Der Mieter verpflichtet sich, Schäden am Mietgegenstand dem Vermieter unmittelbar nach dem Erkennen des Schadens beim Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob der Schaden durch den Mieter verursacht wurde. Für Schäden, die dem Mieter zuzurechnen sind, verpflichtet sich der Mieter zu Schadensersatz in voller Höhe.
Kommt es im Zuge der Leistungserbringung zu einer Leistungsstörung am Mietgegenstand, so wird der Vermieter schnellstmöglich für eine Wiederherstellung des ordentlichen Gebrauchs sorgen. Dazu verpflichtet sich der Mieter zur Mitwirkung an der Entstörung, insbesondere wird er dem Vermieter den erforderlichen Zugang zum Zwecke der Entstörung nach Absprache ermöglichen.

Reist der Mieter am Anreisetag nicht an und macht er dem Vermieter keine Mitteilung über eine etwaige spätere Anreise, so ist der Vermieter nicht länger verpflichtet, die Ferienwohnung für den Mieter bereit zu halten.


Speicherung von Daten:

Die Mieter sind damit einverstanden, dass im Rahmen des geschlossenen Vertrages die erforderlichen personenbezogenen Daten beim Vermieter gespeichert und sofern nicht mehr erforderlich, auch umgehend gelöscht werden. Der Vermieter sichert ausdrücklich zu, alle persönlichen Daten absolut vertraulich zu behandeln und zu keinen anderen Zwecken als denen, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, zu verwenden. 


Rücktritt / Stornierung

Der Gast stimmt bei Buchung der Ferienwohnung folgende Stornierungsgebühren zu:

Im Falle einer Stornierung sind 100% der Reisekosten zu leisten. Abweichend davon:

Bei Stornierung bis 14 Tage vor Anreise sind 75% der Reisekosten zu leisten.

Bei Stornierung bis 30Tage vor Anreise sind 50% der Reisekosten zu leisten.

Bei Stornierung bis 45 Tage vor Anreise sind 25% der Reisekosten zu leisten. 

Bei Stornierung vor 45 Tagen ist eine kostenlose Stornierung möglich. 

 

Bei Buchung über Buchung-Portalen gelten die dort geltenden Richtlinien.

 

 

Bei Buchung ist eine Anzahlung ist bei 20% für Buchungen über 14 Tage vor Reiseantritt fällig.   Die Restzahlung ist 14 Tage vor Anreise zu überweisen und muss auf unseren Konto sein

Bei Buchung bis 14 Tage vor Reiseantritt ist die volle Reisesumme fällig und auf unser Konto zu überweisen. . Bei kurzfristigen Buchungen muss der Gesamtbetrag zeitnah auf unser Konto eingezahlt sein. Sollte die Restzahlung nicht pünktlich eingezahlt sein, werden wir Sie per Mail kurzfristig informieren. Falls danach keine Zahlung auf unser Konto eingeht, so sind beide Seiten nicht länger an die Reservierung gebunden. Eine nicht fristgerechte Begleichung des Restbetrages wird als Stornierung gewertet. Der Vertrag erlischt. Eine bereits geleistete Anzahlung steht dem Vermieter zu.



 

 

Sachgerechte Nutzung der Ferienwohnung:

 

Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung nur zu gewöhnlichen Übernachtungs- und Wohnzwecken zu nutzen. Dabei achtet der Mieter auf einen schonenden Gebrauch der Mietsache und wird Schaden abwenden oder diesen mindern, sofern ein Schaden eingetreten ist. 

Die Nebenkosten für Wasser, Heizung und Strom sind, wenn nicht anders vereinbart, im vereinbarten Entgelt pauschaliert enthalten. Das Laden von mobilen Stromspeichern (größer 750 Wh) ist nicht enthalten und bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Vermieter. 

Der Mieter wird Fremden keinen Einlass in das Haus des Vermieters, inkl. der einliegenden Ferienwohnung, gewähren und den Zugang zum Haus stets geschlossen halten.

Die Ferienwohnung ist für den Aufenthalt von höchstens 5 Personen ausgelegt. Haustiere jeglicher Art sind nicht gestattet. Übernachtungen von Dritten, die nicht durch den geschlossenen Vertrag erfasst sind, sind unzulässig und stellen einen Vertragsbruch dar.

Feiern und Junggesell*Innenabschiede in den Räumen der Ferienwohnung sind untersagt und stellen einen unmittelbaren und schweren Vertragsbruch dar, der zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter berechtigt.

Der Mieter verpflichtet sich, kein Inventar der Ferienwohnung ganz oder zeitweise zu entnehmen und andernorts zu nutzen.

 

Ein wichtiger Punkt, auf dem wir leider ausdrücklich aus Erfahrung hinweisen müssen: Männer müssen sich bitte aus Rücksichtnahme auf die Damen und unserer Reinigungsfachkraft, sich beim Toilettenbesuch hinsetzten. Die Damen und Reinigungsfachkraft sagen Danke dafür. 

 

Die Regelungen der Hausordnung sind einzuhalten.

Anreise:

Die Anreise am ersten Tag der Anmietung kann frühestens ab 15:00 Uhr erfolgen. Der geplante Anreisezeitpunkt ist dem Vermieter im Vorfeld anzuzeigen, damit dieser sich für den Zeitraum zur Übergabe des Mietobjektes bereithalten kann.

Bei Anreise weist sich der Mieter gegenüber dem Vermieter mit einem amtlichen Dokument (Personalausweis oder Reisepass) aus und erledigt die üblichen Anmeldeformalitäten. Der Vermieter gibt dem Mieter im Zuge des Check-In auch die Datenschutzerklärung zur Kenntnis und lässt sich dies quittieren.


Abreise:

Die Abreise (Rückgabe der Ferienwohnung) erfolgt am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr am Abreisetag. Die Wohnung ist dem Vermieter in einem „besenreinen“ Zustand zu übergeben. Das Geschirr, Töpfe und Besteck sind wieder abgewaschen und einräumt und die Betten sind abgezogen. Der Mieter stellt sicher, dass das gesamte Inventar bei Übergabe vollständig ist und wird spätestens zu dem Zeitpunkt den Vermieter über festgestellte Schäden unterrichten, unabhängig davon, ob der Schaden durch ihn verursacht wurde.


Haftungsausschluss 

Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Eigentum des Mieters, insbesondere nicht für das Abhandenkommen von Gegenständen, Wertsachen oder Geld aus der Ferienwohnung während des Aufenthaltes, es sei denn, er handelt als Vermieter grob fahrlässig. Ungeachtet dessen verpflichtet sich der Vermieter aber, das Eigentum des Mieters nicht leichtfertig besonderen Gefahren auszusetzen und wo möglich Schaden vom Eigentum des Mieters abzuwenden.
Der Vermieter haftet nicht für Einflüsse durch höhere Gewalt, die auf den Mietgegenstand und seine Verwendbarkeit negativ wirken, Ausfälle von Strom- und Wasserversorgung sowie Einschränkungen durch schweres Wetter. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände, wie z.B. behördlicher Anordnung oder plötzlichen Baumaßnahmen im Umfeld.

außerordentliche Leistungsbefreiung:
Der Vermieter ist, sofern der Mietgegenstand ganz oder vorübergehend untergegangen ist und damit in seinen Grundeigenschaften eine Vermietung zum Zeitpunkt nicht mehr zulässt, von der Leistung befreit. Der Vermieter verpflichtet sich in dem Fall den Mieter unverzüglich zu informieren und alle geleisteten Zahlungen unverzüglich an den Mieter ungekürzt zurückzugeben. 

 

Kostenloses W-Lan: 

Zugangsdaten bekommen Sie am Anreisetag vor Ort. 

W-Lan ist grundsätzlich gratis, es besteht keinerlei Verpflichtung des Vermieters diese zur Verfügung zu stellen, falls es aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte. 


Nebenabreden

Nebenabreden zum Vertrag sind grundsätzlich möglich, bedürfen aber stets der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.


Schlussbestimmung:

Bei Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist am Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Hauptwohnsitz des Vermieters.

 

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